OWi-Basiswissen: Fahrverbot von 1 Monat, 2 Wochen und 6 Tagen möglich!
Gespeichert von Carsten Krumm am
Ist sicher vielen Lesern unbekannt: Das Fahrverbot muss nicht monatsweise festgesetzt werden, vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 27.12.2010 - IV-3 RBs 210/10:
"...Eine Bemessung nach Wochen oder Tagen kommt nur innerhalb des gesetzlichen Rahmens in Betracht (vgl. Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 40. Aufl., § 25 StVG, Rdn. 27; LK-Geppert, StGB, 12. Aufl., § 44 Rdn. 50)...."
PS:
Das findet man natürlich auch im "Fahrverbot in Bußgeldsachen"!