18.995 Fälle in einem Urteil - wie geht das?
Gespeichert von Carsten Krumm am
Über die Zahl stolpert man schon oder: 18.995 Fälle für einen der Mittäter. Das geht wohl nur im BtM-Strafrecht, vgl. BGH, Urteil vom 2.11.2010 - 1 StR 579/09 - - hier.
Scherz beiseite: Eigentlich ist die Entscheidung vor allem wegen neuer Grenzen für "nicht geringe BtM-Mengen" interessant