Fundstück: Erzwingungshaft für fünf Euro
Gespeichert von Carsten Krumm am
Ein Blogleser hat mich auf die pdf-Datei einer etwas zurückliegenden Entscheidung des AG Viechtach, Beschl. v. 23.8.2007 - OWi 5095-517830-06/9 aufmerksam gemacht, in der es um die Festsetzung von Erzwingungshaft (§ 96 OWiG) für eine Geldbuße von nur fünf Euro geht. Das AG Viechtach hält das nicht für unverhältnismäßig - ich bekanntlich schon. Die Arumente des AG Viechtach lassen sich aber gut lesen...oder was meinen die Blogleser?