Stufenmodell zur gemeinsamen Sorge für nichtelterlicher Kinder?
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger hat - glaubt man Presseberichten - der CDU/CSU einen Kompromissvorschlag zur Reglung der elterlichen Sorge nichtehelicher Kinder in Form eines Stufenmodells gemacht.
1. Stufe: Die nichteheliche Mutter hat unmittelbar nach Geburt die alleinige elterliche Sorge.
2. Stufe: Nach rechtskräftiger Klärung der Vaterschaft kann der Vater einen Antrag auf gemeinsame elterliche Sorge stellen. Die Mutter hat nun acht Wochen Zeit, diesem Antrag zu widersprechen.
Tut sie dies nicht, so tritt automatisch gemeinsame elterliche Sorge ein.
3. Stufe: Widerspricht die Mutter, so entscheidet das Familiengericht. Dabei hat die Mutter darzulegen und zu beweisen, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl widerspricht.