BVerwG zur Radwegbenutzungspflicht
Gespeichert von Carsten Krumm am
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Zwei Blogleser (Herr Dr. Bokelmann und Herr Müller) haben mich aufmerksam gemacht auf die Seite www.u-r.de, auf der über die Radwegbenutzungspflicht eines Zweirichtungs-Radwegs (kombiniert mit Fußweg und freigegeben für Mofas) zwischen den Stadtteilen Graß und Leoprechting sowie zwischen Leoprechting und Oberisling ausführlich berichtet wird. Der Radweg (besser gesagt natürlich der Kläger) hat es jetzt sogar (erfolgreich) bis zum BVerwG gebracht, vgl. die pdf-Datei des Urteils des BVerwG (BVerwG, Urt. v. 18.11.2010 - 3 C 42.09).
An dieser Stelle einmal ausnahmsweise Werbung für ein Buch des Bloglesers Dr. Kettler, siehe oben.