Bin leicht angesäuert
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
Letzte Woche ging der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur Regelung des Umgangsrechts am Weihnachsfest ein.
Pflichtbewusst habe ich auf heute, 23.12.10, 13.00 Uhr terminiert und das persönliches Erscheinen der Beteiligten angeordnet. Kind (11) soll zum Zwecke der Anhörung mitgebracht werden
Heute erscheinen die Antragsgegnerin mit Kind, ihr Anwalt und der Anwalt des Antragstellers, nicht aber der Antragsteller.
Sein Anwalt telefoniert hinter ihm her. Ergebnis: Er ist auf Arbeit. Da er anwaltlich vertreten ist, habe er geglaubt, nicht selbst erscheinen zu müssen...
=> 50 € Ordnungsgeld