BVerfG: Gestohlene Steuerdaten dürfen verwertet werden
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
In dem heftig geführten Streit darüber, ob gestohlene Daten über Steuersünder im Strafverfahren verwertet werden dürfen, wenn der Staat sie gerade zu diesem Zweck vom Täter angekauft, bezog das BVerfG vorgestern (Beschluss vom 9.11. 2010 - 2 BvR 2101/09) eindeutig Stellung: Es geht nicht um den absolut geschützten Kernbereich privater Lebensgestaltung, sondern lediglich um "schnöde" Bankkontakte (Pressemitteilung des BVerfG hier).
Mit dieser Entscheidung tritt nach Auffassung des BVerfG die Gefahr, dass damit ein Geschäftsmodell für "Diebe" entstehen könnte, hinter dem Willen zurück, der Staat möge sich um Steuergerechtigkeit kümmern. Zu Straftaten auffordern darf er aber nicht.
Das Echo auf die Entscheidung war - soweit ersichtlich - weitgehend positv. Darauf, ob die Gegenauffassung sich nach diesem Votum nochmals zu Wort meldet, bin ich gespannt.