BMI-Gesetzesentwurf zum Schutz vor besonders schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet und Kodex betr. Geodatendienste
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
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An dem Ziel gibt es wohl nichts zu deuteln, aber ist das Mittel tauglich? Was meinen Sie?
Die Bundesregierung will die Persönlichkeitsrechte von Internetnutzern stärken. Bundesinnenminister de Maizière stellte heute in Berlin einen Gesetzentwurf vor, der den Schutz vor besonders schweren Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Internet über das TMG (neuer §38b) verbessern soll. Einige Schwerpunkte:
- Ein besonders schwerer Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen liegt insbesondere vor, wenn in Telemedien personenbezogene Daten veröffentlicht werden, (1) die geschäftsmäßig gezielt zusammengetragen, gespeichert und gegebenenfalls unter Hinzuspeicherung weiterer Daten ausgewertet wurden und die dadurch ein umfangreiches Persönlichkeits- oder Bewegungsprofil des Betroffenen ergeben können oder (2) die den Betroffenen in ehrverletzender Weise beschreiben oder abbilden.
- Eine „gezielte Verbreitung von Persönlichkeitsprofilen“ soll nur dann erlaubt sein, wenn die Betroffenen dem zugestimmt haben oder ein „klar überwiegendes Interesse an der Veröffentlichung“ bestehe.
- Soweit ein Betroffener ausnahmsweise in einen solchen Eingriff in sein Persönlichkeitsrecht einwilligt, muss diese Einwilligung des Betroffenen ausdrücklich und gesondert erklärt werden.
Gleichzeitig hat BITKOM (Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien e.V.), de Maizière einen Datenschutzkodex der IKT-Branche zu Google Street View und ähnlichen Diensten (Geodatendienste) übergeben.
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