OLG München: Keine Rubrumsberichtigung auf Erbengemeinschaft möglich
Gespeichert von Dr. Claus-Henrik Horn am
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Eine Klage sah als Kläger den „verstorbenen W. D.“ vor, „vertreten durch den Miterben G. F.“ Nach Klageerhebung beantragte die Klägerseite, die Klägerin soll die „Erbengemeinschaft W. D., vertreten durch den Miterben G. F.“ sein.
In doppelter Hinsicht sei dies nicht möglich, so das OLG München in seinem Beschluss vom 18.10.2010 (Az.: 1 W 2021/10):
1. So sei die Erbengemeinschaft nicht rechtsfähig und könne keine Klage erheben.
2. Zudem handle es sich nicht nur um eine einfache Rubrumsberichtigung, sondern vielmehr um eine Parteiänderung.