BfDI: Vorratsdatenspeicherung oder Quick Freeze?
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Wie sehen Sie die neueste Entwicklung zur Vorratsdatenspeicherung und "Quick Freeze"? Spiegel-Online berichtet, dass Innenminister De Mazière, sich zunehmend entschlossen zeigt, die verdachtslose Vorratdatenspeicherung schnell wieder einzuführen. Demgegenüber geht es beim Quick-Freeze"-Ansatz um die vorübergehende Ad-hoc-Speicherung von Daten gleichsam auf Zuruf der Polizei.
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Peter Schaar hat in seinem Blog zu den Vorwürfen Stellung genommen, er sei von der " korrekten Datenschützer- Linie" abgewichen. Hier ein Auszug aus dem Blog von Herrn Schaar (Schreiben an den AK Vorratsdatenspeicherung vom 16.11.):
"Die aktuelle Aufregung über meinen Vorschlag, ein Quick-Freeze Verfahren als Alternative zur Vorratsdatenspeicherung in Betracht zu ziehen, kommt für mich sehr überraschend, zumal ich mich bereits seit längerem für das Konzept einsetze. Statt sich aber mit meinen Argumenten zu befassen, prangert ein Teil der netzpolitischen Szene meinen angeblichen Abfall von der korrekten Linie an und spekuliert darüber, warum ich den Widerstand gegen die Vorratsdatenspeicherung „ohne Not“ aufgegeben hätte.
Dass dies gerade nicht der Fall ist, möchte ich an hier noch einmal ausdrücklich betonen: Ich teile nach wie vor die Bedenken gegen eine langfristige, anlasslose Speicherung von Telekommunikationsdaten auf Vorrat! Eine derartige Maßnahme ist meines Erachtens ein bedenklicher Eingriff in das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und in das Fernmeldegeheimnis. ....
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Eine unmittelbare Umsetzung des puristischen Quick-Freeze Modells stößt in Deutschland aber auf erhebliche Probleme. Aufgrund der begrüßenswert restriktiven Vorschriften des Telekommunikationsgesetzes werden bei den Telekommunikationsunternehmen in Deutschland Verkehrsdaten viel schneller gelöscht als bei US-Anbietern, die solche Daten teilweise über mehrere Jahre vorhalten. Insbesondere bei Internet-Zugangsanbietern werden Daten, die einem Flatratetarif unterfallen, in Deutschland grundsätzlich unmittelbar nach Beendigung der Nutzung, spätestens aber nach wenigen Tagen gelöscht und stünden somit nicht mehr zum „Einfrieren“ zur Verfügung. Daher habe ich als Kompromisslösung vorgeschlagen, diese Daten für einen gewissen, kurzen Zeitraum von der Löschung auszunehmen.
Dies würde eben nicht die Einführung einer pauschalen zweiwöchigen Vorratsspeicherung aller anfallenden Daten bedeuten. Vielmehr sollte gezielt evaluiert werden, inwieweit durch die sehr begrenzte Pufferung von Daten schwere Straftaten – etwa angekündigte Amokläufe oder Entführungen – verhindert oder aufgeklärt werden können und welche Daten dafür im einzelnen benötigt werden. Ich sehe es als eine Selbstverständlichkeit an, dass es sich hierbei um eine absolut restriktive Auswahl handeln muss und dass darüber hinaus die Daten besonderen Sicherheitsanforderungen unterliegen müssen. Zu nennen wären hier beispielsweise die vom Verfassungsgericht aus meiner Stellungnahme übernommenen Forderungen nach einer physisch separaten Speicherung, einer asymmetrischen Verschlüsselung und einem gesicherten Zugriffsregime (z.B. durch Nutzung des Vier-Augen-Prinzips) mit entsprechender revisionssicherer Protokollierung.
Ich denke, dass ein entsprechend ausgestaltetes Quick-Freeze Verfahren geeignet ist, das öffentliche Interesse an der Verfolgung von Straftaten einerseits und dem Schutz des Fernmeldegeheimnisses und des informationellen Selbstbestimmungsrechts andererseits auf einem für beide Seiten akzeptablen Niveau in Einklang zu bringen. Vorschläge, die ausschließlich die datenschutzrechtlichen Aspekte berücksichtigen und dabei nicht auch auf die darüber hinausgehenden fachlichen Anforderungen eingehen, sind nach meiner Erfahrung leider nur in den allerseltensten Fällen durchsetzbar. Daher verstehe ich meine Aufgabe als Bundesbeauftragter für den Datenschutz so, im Sinne des Datenschutzes Lösungen vorzuschlagen, die auch für Nicht-Datenschützer akzeptabel sind, zugleich aber ein möglichst hohes Datenschutzniveau gewährleisten. ..."
Den vollständigen Text finden Sie auf der Internetseite des BfDI unter:
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