Richtervorbehalt bei Blutprobenentnahme: Weg damit! - Teil 5
Gespeichert von Carsten Krumm am
Aha, die unendliche Geschichte geht weiter. Beck-Aktuell meldet u.a.:
"Der Bundesrat hat dem niedersächsischen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Richtervorbehalts für Blutentnahmen zur Alkohol- und Drogenkontrolle im Straßenverkehr (BR-Drs. 615/10) zugestimmt. Dies teilt das Niedersächsische Justizministerium am 05.11.2010 mit. Damit will Justizminister Bernd Busemann (CDU) Rechtsklarheit schaffen und eine effektive Strafverfolgung sicherstellen. Der Entwurf wird nun in den Bundestag eingebracht."