BVerwG: Grünes Licht für die GEZ-Gebühr für internetfähige PCs?
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Gibt es aus der Beck-Community Kommentare zu dieser (mich nicht sehr überraschenden) Meldung?
Aus der Pressemitteilung: "Bei internetfähigen PC handelt es sich um Rundfunkempfangsgeräte i.S.d. Rundfunkgebührenstaatsvertrags. Für die Gebührenpflicht kommt es nach dessen Regelungen lediglich darauf an, ob die Geräte zum Empfang bereit gehalten werden, nicht aber darauf, ob der Inhaber tatsächlich Radio- bzw. Fernsehsendungen mit dem Rechner empfängt. Ebenso wenig ist es erheblich, ob der PC mit dem Internet verbunden ist, wenn er technisch nur überhaupt dazu in der Lage ist.
Diese sich aus dem Rundfunkgebührenstaatsvertrag ergebende Rechtslage verstößt auch nicht gegen höherrangiges Recht. Insbesondere verletzt sie nicht in rechtswidriger Weise die Rechte der Kläger auf Freiheit der Information (Art. 5 Abs. 1 GG) und der Berufsausübung (Art. 12 Abs. 1 GG) oder den Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG)."
Handlungsbedarf sehen die Richter dagegen den Angaben zufolge in der voraussichtlich noch bis 2013 geltenden Praxis des Gebühreneinzugs, da durch die technische Entwicklung der Geräte die Gebührengerechtigkeit und damit der Gleichheitsgrundsatz aus dem Lot zu geraten drohe, sagte ein Gerichtssprecher.
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