Die Argumente der Bezirksrevisoren überzeugten den BGH nicht
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Wird ein Verfahrensbeistand in einem Kindschaftsverfahren für mehrere Kinder bestellt, ist umstritten, ob er für jedes der von ihm betreuten Kinder die Pauschalgebühr nach § 158 Abs. 7 Satz 2 und 3 FamFG erhält. Der BGH hat sich im Beschluss vom 15.09.2010 - XII ZB 268/10 -der Auffassung angeschlossen, die dem Verfahrensbeistand die Pauschalgebühr für jedes Kind, für das er bestellt ist, zubilligen möchte. Besonders bemerkenswert bei der Entscheidung ist, dass der BGH im Rahmen der Begründung sich mehrfach gegen die von "Bezirksrevisoren" vorgebrachten Gegenargumente wendet.