Todesfall Rupp in Neuburg - ab heute neue Hauptverhandlung in Landshut
Gespeichert von Prof. Dr. Henning Ernst Müller am
Dieser Fall wurde schon in mehreren Beiträgen behandelt. Ab heute findet am LG Landshut die neue Hauptverhandlung in der Wiederaufnahme statt. Sicherlich wäre es wünschenswert, wenn der Fall endlich überzeugend aufgeklärt werden könnte, und man will sich in Landshut offenbar auch Mühe geben. Jedoch ist wegen der langen Zeit und den mittlerweile kaum noch zu ermittelnden Sachbeweisen fraglich geworden, ob man noch zu einem klaren Ergebnis wird kommen können.
Die regionale Presse berichtet ausführlich. Dabei fallen mir einige Angaben besonders auf. Im Donaukurier schreibt Winfried Rein:
"Der Überraschungscoup der Polizei vom 13. Januar 2004 war ein Erfolg".
Damit ist die Durchsuchung auf dem Hof gemeint, in deren Folge "die Ehefrau wie auch die beiden jungen Töchter zugaben, dass der Vater daheim zu Tode gekommen sei. Nach einem Streit sei er die Kellertreppe hinuntergestürzt und habe sich nicht mehr gerührt" .(Quelle) Dies ist allerdings noch kein "Geständnis" einer Straftat.
Die Angabe zur vorsätzlichen Tötung des Bauern durch Erschlagen, anschließendes Zerteilen der Leiche und Verfüttern an die Hunde stammt nach diesem Bericht allein vom später als Haupttäter verurteilten Freund der einen Tochter.
Wenn aber, wie jetzt die Polizei nach diesem Bericht behauptet, die "Geständnisse" gar nicht übereinstimmten, es also überhaupt nur eines gegeben haben soll, wie kam dann das Gericht in der Urteilsbegründung zu folgender Feststellung (am 14.05.2005 von Horst Richter im donaukurier beschrieben):
"Bewiesen sei die schreckliche Tat durch die vielen Aussagen nicht nur der Angeklagten, sondern auch der Zeugen. Alles zusammengefasst, ergebe sich „ein deutliches und im wesentlichen übereinstimmendes Bild, so dass an der Wahrheit nicht zu zweifeln ist“, so der Vorsitzende. Dass die grausigen Schilderungen von den Angeklagten ausgedacht worden seien, „kann wohl niemand ernsthaft glauben“.(Quelle)
Empört klingt nun der Vorwurf der Ermittler an die wegen Totschlags Verurteilten, sie hätten "Berge von Lügen erzählt". Aber man hat dem/n (widerrufenen) Geständnis/sen offenbar zu gern geglaubt, obwohl einige Warnhinweise für (ein) Falschgeständnis/se sprachen, und hat dann aus der angeblichen "Übereinstimmung" eine Überzeugung gewonnen.
Und der Vorsitzende Richter, der in der Urteilsbegründung auf die abenteuerliche Leichenbeseitigung durchaus einging (s.o.), wird heute so zitiert:
"Für uns war es doch völlig irrelevant, wie die Leiche beseitigt worden ist", hält Richter Sitka dagegen. "Strafrechtlich hat sich das ohnehin nicht ausgewirkt, uns hat nur das Geschehen davor interessiert. Und das war soweit schlüssig, damals wenigstens."(Quelle)
In einem Totschlagsprozess ohne Leiche ist die Leichenbeseitigung m.E. aber keineswegs irrelevant.
Der vorsitzende Richter und der Sitzungsvertreter der Staatsanwalt "überredeten" damals in der Hauptverhandlung überdies - sicherlich im guten Glauben - einen Zeugen zu einer Falschaussage, was die Verschrottung des Mercedes betraf, um die von ihnen geglaubte Tatversion "schlüssig" zu machen, ein Kardinalfehler. Hier noch einmal der dazu gehörige Bericht von Horst Richter aus der damaligen Hauptverhandlung:
"Schwierig gestaltete sich gestern die Vernehmung des Mitarbeiters eines Schrotthändlers, in dessen Betrieb im Donaumoos laut Anklage der Mercedes des verschwundenen Bauern nach dem Verbrechen entsorgt worden war. Der 37-Jährige hatte das bei einer polizeilichen Anhörung zunächst bestätigt, wollte von dieser Aussage vor Gericht aber nichts mehr wissen. „Ich bin unter Entzug gestanden und hab irgendwas erzählt“, erklärte der alkoholkranke Mann. Die Angst, seinen Chef zu belasten, war ihm förmlich anzusehen, denn dem Schrotthändler fühlt er sich verbunden: „Er ist der einzige Mensch, der mir geholfen hat“, sagte er und berichtete, wie der Mann ihm nach einem Gefängnisaufenthalt aufgenommen und ihm einen Arbeitsplatz angeboten hatte. Erst als Vorsitzender Georg Sitka und Oberstaatsanwalt Christian Veh mit der Festnahme wegen Falschaussage drohten, räumte der 37-Jährige ein, dass in der fraglichen Nacht tatsächlich ein Mercedes im Schrotthandel seines Chefs beseitigt worden war."
(Quelle)
Niemand ist vor Irrtümern gefeit, auch die Justiz nicht. Aber ich halte die heutigen Reaktionen der Polizei, der Staatsanwaltschaft und des damaligen Gerichts für unsouverän und unprofessionell.