Darf eine Fernsehsendung potentielle Straftäter in eine Falle locken, ohne dann die Strafverfolgungsbehörden einzuschalten?
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
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Kaum schaffen es die "fabelhaften Guttenbergs" vor dem "Paarlauf ins Kanzleramt" auf die Titelseite des SPIEGEL, da steht - wie sueddeutsche.de ebenfalls heute titelt - "Stephanie zu Guttenberg selbst am Pranger". Es geht um Kindesmissbrauch und speziell dabei um die von ihr (von mir noch nie gesehene) co-moderierte Fernsehsendung "Tatort Internet" bei RTL 2.
Der SZ-Autor Andrian Kreye wirft die interessante Frage auf, ob eine Fernsehproduktionsfirma potentielle Kinderschänder durch Herbeiführen einer verlockenden Situation in die Falle locken darf, ohne die Strafverfolgungsbehörden dann einzuschalten.