Können Rechtspfleger besser rechnen als Richter?
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
Der Bundesrat hat einen alten Gesetzentwurf vom 28.06.07 (PKHBegrenzG, BT-Drs 16/1994) erneut in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht (BR-Drs 37/10).
Der Entwurf sieht massive Einschnitte bei der PKH-/VKH-Bewilligung vor. Im Einzelnen:
- Kürzung der Freibeträge nach § 115 I 3 ZPO
- Wegfall der Ratentabelle, zukünftig sollen 2/3 des verbliebenen Einkommens als Rate gezahlt werden müssen
- Wegfall der Begrenzung auf 48 Monatsraten
- Ab einem verbleibenden Einkommen von 450 € ist ein Nachweis beizubringen, dass ein Kredit für die Verfahrenskosten nicht aufgenommen werden kann
- Bei Antragstellung muss formularmäßig dazu eingewilligt werden, dass das Gericht Auskünfte zu Einkommen und Vermögen einholen kann
- Übertragung der Bedürftigkeitsprüfung auf den Rechtspfleger
- verschärfter Einsatz des durch das Verfahren erlangten für die Verfahrenskosten (z.B. Unterhaltsrückstände)
- umfassendes Beschwerderecht der Staatskasse
- Gebühr für die Bewilligung 50 €
Siehe umfassend Büte FamFR 2010, 436