Volkstümliche Irrtümer Familienrecht (IX)
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
Wenn man in Las Vegas (Nevada) heiratet und die Eheschließung in Deutschland nicht eintragen lässt, gilt man als nicht verheiratet.
Falsch!
Wer sich in Las Vegas eine Marriage License besorgt (Reisepass genügt), kann sich in Nevada von einem Standesbeamten, Richter (!) oder Geistlichen (!!) trauen lassen. Diese nach den Gesetzen von Nevada vorgenommene Eheschließung wird in Deutschland anerkannt, obwohl in Deutschland die kirchliche Trauung eigentlich keine gültige Form der Eheschließung darstellt.
Die Eheschließung in Nevada ist konstitutiv, die spätere Eintragung in das deutsche Heiratsregister nur noch deklaratorisch.
Die Organisation des Zeremonienmeisters lässt die Heirat innerhalb von 10 Werktagen im Clark County Government Center registrieren. Dort bekommt man eine beglaubigte Kopie des registrierten Trauscheins (Certified Copy of Marriage) Der Staatssekretär in Carson City bestätigt in einer Apostille die Echtheit. Mit beiden Dokumenten kann man die Heirat in Deutschland eintragen lassen.
Wer die Eheschließung in Deutschland nicht eintragen lässt, gilt trotzdem als verheiratet. Ein weitere Heirat führt zur Strafbarkeit nach § 172 StGB.