Ich verstehe die Ministerin nicht (mehr)
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
Wie berichtet hat das BVerfG den §1626 a BGB für verfassungswidrig erklärt. Aufgabe des Gesetzgebers wäre es nun, so schnell wie möglich eine verfasungskonforme Neuregelung der elterlichen Sorge für nichteheliche Kinder zu schaffen.
Was muss ich nun aber im Newsletter des BMJ lesen:
Ab sofort können betroffene Väter eine gerichtliche Entscheidung beantragen, wenn dem gemeinsamen Sorgerecht die Zustimmungsverweigerung der Mutter entgegensteht. Vorläufige Anordnungen des Bundesverfassungsgerichts schaffen neue Rechtsschutzmöglichkeiten. Betroffene Väter müssen nicht auf die gesetzliche Neuregelung warten.
Was bedeutet das?
Nach welchen Kriterien sollen die FamGerichte ohne gesetzliche Regelung entscheiden?
Gemeinsame elterliche Sorge, wenn
- das Wohl des Kindes dem nicht entgegensteht
- es dem Wohl des Kindes dient
- es für das Wohl des Kindes erforderlich ist ???
Was passiert, wenn das Gericht eine Entscheidung nach eigenen Kriterien trifft und der Gesetzgeber später andere Kriterien aufstellt?
Deutet die Äußerung der Ministerin daraufhin, dass sie selbst nicht mit einer schnellen Entscheidung des Gesetzgebers rechnet?
Ich habe mal den Diensteid geschworen, das Richteramt ....treu dem Gesetz auszuüben....
Was soll ich tun, wenn man mir kein Gesetz zur Verfügung stellt?