Höherer Selbstbehalt ab 01.01.2011
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
Das OLG Frankfurt/Main hat angekündigt, seine unterhaltsrechtlichen Leitlinien zum 01.01.2011 wie folgt zu ändern:
Selbstbehaltssätze (Nr. 21 LL):
Mindestselbstbehalt: 950 € für Erwerbstätige, 800 € für Nichterwerbstätige,
Ehegattenselbstbehalt: 1050 € für Erwerbstätige, 975 € für Nichterwerbstätige,
Angemessener Selbtsbehalt: 1150 € ohne Aufteilung nach Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen
Mindestbedarf nach § 1615 l BGB (Nr. 18 LL): 800 €
Mindestbedarf des volljährigen Kindes mit Eigeneinkommen (Nr. 13.1.1. LL): 560 €
Mindestbedarf eines Studenten (Nr. 13.1.2. LL): 670 €
Haushaltsführung durch einen Nichterwerbstätigen (Nr. 6 LL): 400 €
Sollte der Gesetzgeber in Konsequenz des Urteils des BVerfG zum ALGII die ALGII-Sätze erhöhen, können sich diese Beträge noch verändern.
Es steht zu vermuten, dass die anderen OLG folgen werden. Ich werde berichten.