Überschreitung der Regelgeschäftsgebühr im Widerspruchsverfahren bei zusätzlicher Überprüfung eines Bebauungsplanes
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Das OLG Koblenz hat im Beschluss vom 12.07.2010 – 1 E 10773/10 - "eingeräumt", dass im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens bei der Geschäftsgebühr nach Nr. 2301 VV RVG der „Regelgebührensatz“ von 0,7 überschritten werden kann, wenn die anwaltliche Tätigkeit im Widerspruchsverfahren neben der Beurteilung der baurechtlichen Zulässigkeit eines Vorhabens auch eine Überprüfung eines Bebauungsplanes erfordert. Der entscheidungserhebliche Fehler des Bebauungsplans, nämlich eine im BauGB nicht vorgesehene „Grünfläche zum Vogelschutz“, ohne großen Prüfungsaufwand erkennbar und in seiner rechtlichen Bedeutung schnell einzuordnen war, sah das Gericht lediglich einen Gebührensatz von 0,9 anstelle des geforderten Satzes von 1,3 als angemessen an.