Ein bisschen schwanger gibts nicht - Gibts ein bisschen nichtig?
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
Irina kommt im Jahr 2000 mit knapp 18 Jahren aus ihrer ukrainischen Heimat nach Deutschland. Im Rahmen ihrer Tätigkeit für einen exklusiven „Escort-Service“ lernt sie ihren späteren Ehemann kennen, der in dieser Zeit äußerst erfolgreich als Börsenmakler tätig ist. Irina wird schwanger und es wird geheiratet. Noch kurz vor der Hochzeit – Irina ist im 7. Monat – drängt er auf Abschluss eines Ehevertrages. In diesem verzichtet sie auf sämtliche Unterhaltsansprüche und auch auf den Versorgungsausgleich, ferner wird Gütertrennung vereinbart. Irina versteht wegen ihrer noch schlechten Deutschkenntnisse den nuschelnden Notar nicht. Sie hat nur Angst, ohne die Heirat in ihre Heimat abgeschoben zu werden.
Ein klassischer Fall eines sittenwidrigen und damit nichtigen Ehevertrages, oder?
Aber die Zeiten ändern sich. Irina schafft den Durchbruch im Filmgeschäft und wird in einem bestimmten Genre zur gesuchten und gut bezahlten Aktrice.
Ihr Mann verliert während der Bankenkrise seinen Job und sein gesamtes Vermögen. Er ist arbeitsunfähig (Depression, burn out) und verlangt von Irina - der Ehevertrag ist ja nichtig - Unterhalt und Zugewinn.
Und nun?