Es ist allgemein bekannt, dass das berufliche Schicksal von Schauspielern in aller erster Linie von ihrem beruflichen Können abhängt...
Gespeichert von Carsten Krumm am
...so das OLG Hamm, Beschluss v. 29.6.2010 - III-3 RBs 120/10. Gemeint ist die Schauspielerin Simone Thomalla, die im Raum Bielefeld mit 141 km/h statt erlaubter 100 km/h unterwegs war. Das OLG Hamm hat im Wege der eigenen Sachentscheidung nach § 79 Abs. 6 OWiG das (Regel-)Fahrverbot festgesetzt, von dem das AG absehen wollte. Hier die Entscheidung, die der ständigen obergerichtlichen Rechtsprechung zu beruflichen Härten entspricht.