AAK statt BAK?
Gespeichert von Carsten Krumm am
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Es gibt Themen, die scheinen verschollen...und dann tauchen sie wieder auf. Vor einigen Tagen war das so mit dem Fahrverbot als Hauptstrafe im Strafrecht. Nun wird wieder einmal erwogen, die Blutalkoholprobe im Strafverfahren (also insbesondere in Fällen der §§ 315c, 316 StGB) zur Ausnahme zu machen zugunsten der Atemalkoholprobe. Hier ein Bericht der SZ dazu.