Steckt die Revisionsrechtsprechung des BGH in Strafsachen in einer Krise?
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
In seiner empirischen Untersuchung "Die Revisionsrechtsprechung des BGH in Strafsachen" aus dem Jahr 1989 (derzeit wohl vergriffen; hier aber zumindest die online-Ergänzung) stellte Prof. Barton fest, dass trotz ihrer herausragenden Bedeutung für Praxis und Wissenschaft die Revisionsrechtsprechung des BGH in ihrem praktischen Entscheidungsprogramm sich in weiten Bereichen vom kodifizierten Gesetzesprogramm gelöst habe (S. 284/285). Die ebenso interessante wie wichtige Studie fand leider so gut wie keine Resonanz in der strafrechtlichen Diskussion. Offensichtlich köchelten aber die in der Publikation behandelten Unterschiede der Strafsenate im informellen Entscheidungsablauf und den damit verbundenen Ergebnissen weiter und waren nun auf dem 13. Strafverteidiger-Frühjahrssymposium in Karlsruhe plötzlich eines der wichtigen Themen, wie der Kommentar von Gisela Friedrichsen belegt (mit lesenswerten Zuschriften). Mit einiger Verzögerung liegt das Thema nun auf dem Tisch!