Keine PKH für Klage gegen Überwachungsmaßnahmen im Straßenverkehr
Gespeichert von Carsten Krumm am
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Ein Blogleser hat mir eine Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen VG, Beschl. v. 17.5.2010 - 3 B 63/10 zugemailt. Er wollte erreichen, dass er nicht im Rahmen von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen in seinem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt wird. Das VG hat aber mangels ausreichender Erfolgsaussichten keine PKH gewährt. Auf dem hochgeladenen Bild findet sich die Begründung des Beschlusses.