Rechtsprechungsänderung des LAG Baden-Württemberg bei der Streitwertfestsetzung
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Das LAG Baden-Württemberg hat im Beschluss vom 27.04.2010 – 5 Ta 63/10 – seine bisherige, restriktive Rechtsprechung in der Frage der Nichtbewertung des Antrags auf vorläufige Weiterbeschäftigung ausdrücklich aufgegeben. Der Antrag auf vorläufige Weiterbeschäftigung sei nach freiem Ermessen zu bewerten, regelmäßig angemessen sei es, insoweit ein Monatsgehalt des Klägers anzusetzen, der Wert dieses auf die vorläufige Weiterbeschäftigung für die Dauer des Bestandsrechtsstreits gerichteten Antrags sei mit dem Wert des Bestandsschutzantrags entsprechend § 39 Abs. 1 GKG zusammenzurechnen.