Volkstümliche Irrtümer im Familienrecht (II)
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
Gegen den Willen des anderen ist eine Scheidung nur nach dreijähriger Trennung möglich.
Falsch!
Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. (was - nebenbei bemerkt - der einzige Scheidungsdgrund ist).
Eine Ehe gilt als gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen (§ 1565 I BGB)
Nach drei Jahren Trennung wird das Scheitern (lediglich) unwiderleglich vermutet (§ 1566 II BGB).
Vor Ablauf des ersten Trennungsjahres kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.
Nach einjähriger Trennung kann gegen den Willen des anderen geschieden werden, wenn der /die Antragsteller/in den Richter davon überzeugt, dass es zu einer Wiederherstellung der ehelichen Lebensgemeinschaft auf keinen Fall mehr kommen wird.