"Online-Scheidung" und Versorgungsausgleich
Gespeichert von Hans-Otto Burschel am
Meine Meinung zur sogenannten "Online-Scheidung" hatte ich bereits hier kundgetan.
Interessant zu erfahren wäre, wie die „Online-Anwälte“ wohl mit dem neuen Versorgungsausgleich umgehen.
Wird „online“ zu folgenden drängenden Fragen beraten?
- Soll ich bei kurzer Ehezeit einen Antrag nach § 3 III VersAusglG stellen?
- Soll ich eine externe Teilung nach § 14 II Nr. 1 VersAusglG verlangen?
- Was geschieht, wenn der Versorgungsträger nach § 14 II Nr. 2 VersAusglG eine externe Teilung verlangt?
- Soll ich eine Vereinbarung zum Versorgungsausgleich nach § 6 VersAusglG schließen?
Fragen über Fragen.
Die einschlägigen Seiten der „Online-Anwälte“ schweigen dazu.