Piusbruder Williamson zu Geldstrafe verurteilt
Gespeichert von Prof. Dr. Henning Ernst Müller am
Mit dem Erdbeben der Missbrauchsdebatte verglichen scheint der Skandal, den Piusbruder Williamson vergangenes Jahr in einem Interview mit dem schwedischen Fernsehen ausgelöst hat, wie ein mittlerweile fast vergessenes Gewittergrollen. Williamson hatte geäußert , er glaube nicht an die Ermordung von Juden in Gaskammern. Aufgrund der Verbreitung des Interviews im Internet wurde dieses auch in Deutschland bekannt und anlässlich der Wiederaufnahme der Piusbruderschaft in die Kirche, stieß es auf Empörung. Dies gab Anlass für einen Strafbafehl wegen Verstoßes gegen § 130 Abs.3 StGB:
(3) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangene Handlung der in § 6 Abs. 1 des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art in einer Weise, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören, öffentlich oder in einer Versammlung billigt, leugnet oder verharmlost._
Gegen den Strafbefehl hatte Williamson Einspruch eingelegt, der Prozess fand heute vor dem AG Regensburg statt, einen Prozessbericht enthält u.a. der Tagesspiegel (hier). Immerhin wurde die Strafe von 120 auf 100 Tagessätze reduziert.
Abgesehen von den moralischen Fragen, kann und muss auch über rechtliche Fragen diskutiert werden. Williamson war offenkundig bewusst, dass die Äußerung in Deutschland strafbar ist. Diskussionswürdig erscheint aber die Frage, ob hinsichtlich der Eignung zur Störung des öffentlichen Friedens (in Deutschland) wirklich Vorsatz bestand. Schließlich gab er das Interview einem schwedischen Fernsehsender, so dass eine Sendung in Deutschland nicht unbedingt auf der Hand lag. Dass ihm nach dem Interview eine mögliche Internetverbreitung bewusst wurde, dürfte den Vorsatz zum Zeitpunkt der Tat nicht begründen. Andererseits bestand da noch womöglich die Gelegenheit, eine Internetverbreitung zu untersagen. In den nächsten Tagen werden wir noch erfahren, wie das Gericht argumentiert. Möglicherweise legt Williamson auch noch Berufung ein, aber dies würde der Piusbruderschaft dann erneut unerwünschte Schlagzeilen einbringen.