Einigungsgebühr bei Einigung nur in der Hauptsache
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Das OLG Köln hat sich im Beschluss vom 25.01.2010 – 17 W 8/10 -mit der Frage befassen müssen, ob eine Einigungsgebühr in einem Rechtsstreit bereits dann entsteht, wenn sich die Parteien nur in der Hauptsache einigen, nicht aber über die Kosten. Zutreffend stellte sich das Gericht auf den Standpunkt, dass es gebührenrechtlich unschädlich ist, wenn es trotz einer zwischen den Parteien getroffenen Einigung einer Kostenentscheidung des Gerichts bedarf.