Amphetaminfund = Fahrerlaubnisentzeihung
Gespeichert von Carsten Krumm am
An dieser Stelle kurz ein Hinweis auf Beck-Aktuell - VG Mainz, Beschluss vom 25.02.2010 - 3 L 69/10.MZ :
Die Fahrerlaubnis darf mit sofortiger Wirkung entzogen werden, wenn bei dem Betroffenen in der Hosentasche Amphetamin gefunden wurde und er sich weigerte, sich einem deswegen angeordneten Drogenscreening zu unterziehen. Dies hat das Verwaltungsgericht Mainz mit jetzt mitgeteiltem Beschluss vom 25.02.2010 in einem Eilverfahren entschieden. Schon ein einmaliger Konsum von Amphetamin, das zu den so genannten harten Drogen gehöre, schließe die Fahreignung aus. Ein Zusammenhang zwischen dem Konsum und der Teilnahme am Straßenverkehr sei dabei nicht erforderlich (Az.: 3 L 69/10.MZ).