Und Ulla lacht: Nichtanwendung des Zugangserschwerungsgesetzes
Gespeichert von Prof. Dr. Thomas Hoeren am
"Der Bundespräsident hat das Zugangserschwerungsgesetz (ZugErschwG) ausgefertigt.Es wird am 22. Februar 2010 verkündet werden und damit am 23. Februar 2010 in Kraft treten."
So beginnt ein Schreiben aus dem BMI vom 17. Februar 2010 (Tag der Unterzeichnung des Bundespräsidenten) als Anweisung an die Strafverfolgungsbehörden, das jetzt Internet-Aktivist Alvar Freude ins Netz stellte
http://blog.odem.org/2010/02/19/Erlass-ZugErschwG.pdf
Im Klartext wird dort das BKA angewiesen, das Zugangserschwerungsgesetz nur teilweise umzusetzen: "Die Bundesregierung beabsichtigt eine Gesetzesinitiative zur Löschung kinderpornographischer Inhalte im Internet. Bis zum Inkrafttreten dieser Regelung wird sich die Bundesregierung auf der Grundlage des Zugangserschwerungsgesetzes ausschließlich und intensiv für die Löschung derartiger Seiten einsetzen, Zugangssperren aber nicht vornehmen. Die damit gemachten Erfahrungen sollen in die Gesetzesinitiative einfließen."
Einen Nichtanwendungserlaß kenne ich nur aus dem Steuerrecht; gut, daß es so etwas jetzt auch im Internetrecht gibt. Der aufkommenden Kritik der Staatsrechtler sollte man aber m.E. Rechnung tragen und das unsinnige Gesetz dahin packen, wo es hingehört: in den Papierkorb.