Vorratsdatenspeicherung: BVerfG-Entscheidung kommt
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
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Über die Vorratsdatenspeicherung (die zwangsweise Speicherung von Verkehrsdaten durch TK-Unternehmen und Dienstleister zu Strafverfolgungszwecken) ist ja schon mehrfach hier im Blog berichtet worden. Für alle Interessierte zum Vormerken im Kalender: Das Urteil des BVerfG im Verfahren zur Vorratsdatenspeicherung (Az. BvR 586/08 u.a.) wird am 02.03.2010, 10.00 Uhr, verkündet.
Frage an alle: Wie wird das BVerfG wohl entscheiden?