Mahnungen bitte nur an meinen Anwalt!
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Gibt es ein Recht, von weiteren außergerichtlichen Mahnungen verschont zu bleiben, wenn man einen Anwalt bereits eingeschaltet hat? Mit dieser Frage hatte sich das AG Düsseldorf im Beschluss vom 6.1.2010 - 58 C 15403/09 - zu befassen. Bei einem Streit um den Fortbestand eines Telekommunikationsvertrags und der hieraus folgenden laufenden Ansprüche hatte die Gläubigerin erklärt, aufgrund ihres automatisierten Mahnverfahrens nur die Schuldnerin selbst anzuschreiben zu können, die übrige Korrespondenz in der Sache aber mit deren Bevollmächtigten führen zu wollen. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung mit dem Ziel, der Gläubigerin zu untersagen, die Schuldnerin direkt anzuschreiben, solange das Mandat zwischen der Schuldnerin und ihrem Rechtsanwalt besteht, hatte vor dem AG Düsseldorf keinen Erfolg. § 12 BORA greife nicht, auch könne der Rechtsgedanke dieser Vorschrift nicht entsprechend herangezogen werden.