USA/EU: Elektronische Datentransfers aus Deuschland für US-Gerichtsverfahren (e-discovery) - bald Lösung in Sicht?
Gespeichert von Dr. Axel Spies am
Wie schon mehrfach hier im Blog und in der MMR 2008, 275 ff. ausführlich berichtet, stellt die e-discovery eine echte Herauforderung für deutsche Unternehmen dar: in manchen US-Prozessen und Ermittlungen müssen sie große Menge an elektronisch gespeicherten Informationen im Rahmen der Deutschland so nicht üblichen umfassenden Aufdeckung von Beweismitteln (Discovery) in die USA liefern oder dürfen bestimmte bezogene Daten nicht mehr löschen (litigation freeze). Nicht nur logistisch, sondern auch unter Datenschutzgesichtspunkten eine Herkulesaufgabe! Wer dem nicht nachkommt, riskiert erheblichen Ärger mit den US-Gerichten und Ermittlungsbehörden, welche die Daten haben wollen, egal wo sie sich befinden.
Hier das Neueste: Vertreter der Sedona Conference, ein im Bereich e-discovery in den USA führender Think Tank (http://www.thesedonaconference.org/), Working Party 6 (international e-discovery) treffen sich kommende Woche in Brüssel mit Vertretern der Art. 29 Arbeitsgruppe (den Vertretern der nationalen Datenschutzbehörden in der EU). Die Arbeitsgruppe aud EU-Ebene hat im vergangenen Jahr eine Konsultation zum Thema international e-discovery gestartet. Es ist eher unwahrscheinlich, dass die Anhörung in Brüssel zu einem handfesten Ergebnis führen wird, aber zumindest dürfte sie den Ball weiter vorantreiben.
Ob das kürzlich ergangene bemerkenswerte nicht rechtskräftige Urteil aus Utah (https://www.xing.com/net/pri704ebax/ediscovery/news-aus-der-ediscovery-w...) bei der Diskussion eine Rolle spielen wird, ist unklar, aber das Urteil ist recht typisch dafür, wie US-Richter im Zivilprozess mit europäischen Datenschutzgesetzen umgehen. Der Richter hat u.a. dafür plädiert, das deutsche BDSG als unbeachtliches Blocking Statute einzustufen.
Zum Stand der Diskussion siehe auch die weiteren Meldung im XING-Blog „E-Discovery“: https://www.xing.com/net/pri704ebax/ediscovery/