Tolksdorf: Weg mit dem Richtervorbehalt bei Blutprobenentnahme!
Gespeichert von Carsten Krumm am
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Langsam mehren sich die Stimmen, die die Abschaffung des Richtervorbehalts bei Blutprobenentnahmen fordern. Im Blog von Herrn RA Detlef Burhoff ROLG a.D. habe ich hierzu einen Hinweis auf diese Spiegel-Meldung gefunden. Der Präsident des BGH Tolksdorf hat sich klar für die Streichung des Richtervorbehalts in § 81a StPO ausgesprochen. Gut so!
Vorsicht (Eigenwerbung):
Zu § 81a StPO: Hentschel/Krumm, Fahrerlaubnis und Alkohol, 5. Aufl. 2010, Rn. 7 ff. - hier übrigens eine Rezension des Buchs