Befriedungsgebühr durch Nichtstun
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Dass man auch durch Nichtstun eine besondere Gebühr, nämlich die Befriedigungsgebühr nach Nr. 4141 VV RVG, verdienen kann, zeigt der Beschluss des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten vom 20.12.2009 - (420) 47 Js 395-08 Ls (60/08)-. So kann eine Befriedigungsgebühr nach Nr. 4141 VV RVG auch - mittelbar - durch das Nichteinlegen eines Rechtsmittels entstehen, wenn infolge der Tätigkeit des Rechtsanwalts dadurch in einem anderen Verfahren eine Einstellung nach § 154 Abs. 2 StPO erfolgt. Nach dem AG Berlin-Tiergarten fällt dann in jenem Verfahren die Befriedigungsgebühr an.