Spielzeugautos
Gespeichert von Carsten Krumm am
Nur kurz noch ein Hinweis auf Beck-Aktuell - Nachricht über die Entscheidung BGH, 14.01.2010 - I ZR 88/08: Spielzeugautos mit «Opel-Blitz» verletzen Markenrechte der Adam Opel GmbH nicht. Hat zwar nichts mit Verkehrsrecht im eigentlichen Sinne zu tun, ist aber doch auch für Blogleser sicher interessant.