Bußgeld für Drogeriekette Müller
Gespeichert von Prof. Dr. Markus Stoffels am
Die baden-württembergische Datenschutzbehörde hat der Drogeriekette Müller wegen mehrerer Verstöße gegen den Datenschutz ein Bußgeld in Höhe von insgesamt 137.500 Euro auferlegt. Der Drogeriekette wird in den Bußgeldbescheiden vorgeworfen, über mehrere Jahre hinweg Mitarbeiter planmäßig nach ihrer Rückkehr aus dem Krankenstand nach den Gründen für die krankheitsbedingten Arbeitsausfälle gefragt zu haben. Das sei in dieser pauschalen Weise nicht zulässig gewesen. Gestattet seien solche Gespräche nur in Einzelfällen, etwa um zu beurteilen, ob von einem Beschäftigten eine Ansteckungsgefahr ausgehe oder ob dieser den Anforderungen seines Arbeitsplatzes noch gewachsen sei oder ob sonst allgemeine Gefahren zu beseitigen seien. Solche besonderen Gründe hätten so gut wie nie vorgelegen. Weiterhin moniert die Behörde, daß die Ergebnisse der Gesundheitsbefragungen über längere Zeit rechtswidrig gespeichert und an die Personalabteilung weitergeleitet worden seien. Müller hat das Bußgeld inzwischen akzeptiert und sich einsichtig gezeigt. Seit April 2009 sind sogar betriebliche Datenschutzbeauftragte bestellt worden. Über ähnliche Praktiken ist übrigens in der Vergangenheit auch bei dem Lebensmitteldiscounter Lidl und bei Daimler berichtet worden. Daimer verlangt zudem bei Bewerbern Blutproben und Gesundheitstests. Auch hierauf erwartet man noch eine Reaktion der Datenschutzbehörde. Der Arbeitnehmerdatenschutz steht auch weiterhin auf der Agenda der Regierungskoalition. Wie weit die politische Diskussion und die Ressortabstimmung fortgeschritten ist, ist derzeit nicht auszumachen. Die Opposition spricht sich jedenfalls für ein eigenständiges Arbeitnehmerdatenschutzgesetz aus.