Schön und billig - Thai Airways setzt auf jüngere Flugbegleiterinnen
Gespeichert von Prof. Dr. Markus Stoffels am
Dass Benachteiligungen wegen des Geschlechts und des Alters nicht tolerabel sind, ist zwar in Form von europäischen Antidiskrimierungsrichtinien und Umsetzungsgesetzen der Mitgliedstaaten geltendes Recht in der Europäischen Union. In anderen Rechtskulturen wird das jedoch mitunter weniger streng gesehen. Beispiel: Thailand. Einem Bericht von Spiegel Online zufolge, hat die Fluggesellschaft Thai Airways den 800 weiblichen Flugbegleitern über 45 Jahren die Aufhebung ihres Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung in Höhe von bis zu 30 Monatsgehältern angeboten - den bei ihr beschäftigten männlichen Flugbegleitern hingegen nicht. Das ganze sei freiwillig, betont die Airline. Die Gewerkschaften haben diesen Plan offenbar abgesegnet. Jüngere Kolleginnen verbesserten das Image der Fluglinie, läßt sich der Thai-Chef Piyasvasdi Amranand zitieren. Sie seien zudem billiger. Berufsanfänger bekämen nur ein Drittel des Gehalts. Ob der mit dieser Vorgehensweise erstrebte Effekt, die Imageverbesserung, noch zu erreichen ist, dürfte angesichts der öffentlichen Diskussion um diese Maßnahme, zweifelhaft sein. Nach dem deutschen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) läge eine Benachteiligung wegen des Geschlechts und des Alters vor. Eine Rechtfertigung unter Berufung auf mögliche Kundenerwartungen oder auf Kostenargumente käme nicht in Betracht.