Nochmals: Schwellengebühr und Verkehrsunfallregulierung
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Mit der leidigen Frage bei der Verkehrsunfallregulierung, ob denn die anwaltliche Tätigkeit umfangreich oder schwierig war, hat sich auch das AG Düsseldorf im Urteil vom 14.8.2009 - 20 C 1990/09 - befasst. Die Besonderheit des Falles war, dass der Mandant der deutschen Sprache nur sehr eingeschränkt mächtig war und demzufolge sich mit seinem Anwalt nur mittels Dolmetscher besprechen konnte. Das Gericht sah hierin keine "relevante Erschwernis" beziehungsweise konkrete zeitliche Verzögerung oder Steigerung des Umfangs der Sache, die über das übliche hinausginge; für die Annahme eines überdurchschnittlichen Umfangs oder einer überdurchschnittlichen Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit bei Verkehrsunfallsachen komme vor allem die Durchführung einer notwendigen Ortsbesichtigung in Betracht. Aus meiner Sicht ist die Entscheidung des AG Düsseldorf kritikwürdig, denn die Einschaltung eines Dolmetschers bei der Erörterung der Angelegenheit mit dem Mandanten setzt neben erhöhtem organisatorischen Aufwand naturgemäß auch erhöhten zeitlichen Aufwand voraus.