Elefantenrennen: 10 km/h Differenz ist ok - kein Überholen länger als 45 Sekunden
Gespeichert von Carsten Krumm am
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Das OLG Zweibrücken, Beschluss vom 16.11.2009 - 1 SsRs 45/09 (AG Ludwigshafen), BeckRS 2009, 87594 hat sich dem OLG Hamm, Beschluss vom 29.10.2008 - 4 Ss OWi 629/08 = NZV 2009, 302 angeschlossen und klargestellt, dass eine "wesentlich höhere Geschwindigkeit" i.S.v. § 5 Abs. 2 S. 2 StVO bei 10 km/h Differenz zwischen Überholer und Überholtem noch bejaht werden kann. Das OLG Zweibrücken hat zudem die Faustformel des OLG Hamm bestätigt, nach der regelmäßig 45 Sekunden Überholzeit zu lang sind. Wer sich genauer informieren will, kann das hier tun oder sollte auch noch ergänzend die Entscheidung des OLG Hamm nachlesen.