OLG Hamm: Parallelvollstreckung auch bei Schonfristfahrverboten?
Gespeichert von Carsten Krumm am
Eine hochinteressante Entscheidung des OLG Hamm vom 27.10.2009 - 3 Ss OWi 451/09 habe ich gerade hier auf der Seite der Justiz NRW gefunden. Eigentlich geht es nur um die Frage, ob in einer Bußgeldentscheidung wegen mehrerer "Regelfahrverbotstaten" auch mehrere Fahrverbote verhängt werden können. Dem ist natürlich nicht so - das OLG hat auch in diesem Sinne entschieden. Das OLG hat hierfür mögliche Argumente zusammengetragen. Interessant hierbei ist, dass das OLG ganz klar davon ausgeht, dass zwei gleichzeitig rechtskräftig werdende Fahrverbote (auch wenn sie mit 4-Monats-Schonfrist versehen sind) mit Wirksamkeit gleichzeitig vollstreckt werden! Ist eine Rechtskraftreihenfolge nämlich nicht festzustellen, so kann auch nach § 25 Abs. 2a S. 2 StVG keine Vollstreckungsreihenfolge festgestellt werden. Die h.M. hat dies bisher verneint, vgl. zuletzt AG Essen, Beschl. v. 15.9.2009 - 35 EOWi 457/09 u. 458/09 = DAR 2009, 659 (m. Anm. Krumm).
Zu dem Thema empfehle ich (Werbung!):
Krumm, Das Fahrverbot in Bußgeldsachen, § 7 "Ein Fahrverbot, nicht mehrere!" und § 17 "Vollstreckung mehrerer Fahrverbote bzw. des Fahrverbots neben der Fahrerlaubnisentziehung"