OWi-Basiswissen: RIEGL LR90-235/P - Diese Tests sind erforderlich
Gespeichert von Carsten Krumm am
Blogleser, die schon länger dabei sind, werden sagen: Das gab`s doch schon. Richtig! Mittlerweile gelten aber neue Bedienungsanleitungen für die Riegl-Messgeräte. Daher habe ich den alten Beitrag nochmal "aufgewärmt". Die Neuerung habe ich fett markiert.
Immer noch wird von vielen Polizeibehörden mit dem Riegl-Lasermessgerät LR90-235/P gemessen. Wichtig ist dabei immer die Einhaltung der Bedienungsanleitung, da nur dann von einem standardisierten Messverfahren ausgegangen werden kann. Ganz wichtig sind hier zunächst einmal die erforderlichen 4 Tests vor Beginn der Messung, über die bei manchen Verteidigern noch immer nicht volle Klarheit herrscht. Daher hier nochmals zur Sicherheit:
- Selbstständiger Selbsttest durch „Test"-Taste
- Automatisch ablaufender Display-Test (Die Anzeigesegmente werden hierbei geprüft)
- Test der Visiereinrichtung: Hier wird ein Verkehrszeichen o.Ä. anvisiert (wichtig: Messabstand: 135-500 m; bei Nutzung eines speziellen Reflektors reichen auch 100 m)
- Der Nulltest ist auf ein ruhendes Ziel durchzuführen und muss hier die Geschwindigkeit „0" anzeigen.
Weiteres zu Lasermessungen in meinem Aufsatz "Laser-Geschwindigkeitsmessungen" in SVR 2008, 64.