§ 15a RVG auch auf Altfälle mit Prozesskostenhilfe anwendbar?!
Gespeichert von Dr. Hans-Jochem Mayer am
Zu den Facetten der " Anrechnungsrechtsprechung" des BGH gehört auch die häufig wirtschaftlich extrem bedeutsame Frage, ob eine - sogar nicht bezahlte - Geschäftsgebühr im Rahmen der PKH-Vergütungsfestsetzung gegenüber der Staatskasse zu berücksichtigen ist oder nicht. Das OLG Köln hat im Beschluss vom 31.10. 2009 - 17 W 261/09 - zu dieser Frage Stellung genommen und die - richtige - Auffassung vertreten, dass die Staatskasse auch bei sogenannten Altfällen im Vergütungsfestsetzungsverfahren im Rahmen der Prozesskostenhilfe nicht eine entstandene Geschäftsgebühr anteilig auf die Verfahrensgebühr anrechnen kann, sofern der beigeordnete Anwalt keine Zahlungen auf die Geschäftsgebühr erhalten hat.