Radarwarner: BGH zum Widerrufsrecht bei sittenwidrigem Kaufvertrag
Gespeichert von Carsten Krumm am
Hab ich gerade bei Beck-Aktuell gefunden: BGH, Urteil vom 25.11.2009 - VIII ZR 318/08. Es geht um einen Radarwarner, der in einen PKW-Innenspiegel eigebaut ist. Die Klägerin hatte nach Telefongespräch mit der Beklagten per Fax einen solchen Rdarwarner bestellt, diesen dann aber schon gleich wieder zurückgesant. Der BGH hierzu: Bei einem Fernabsatzgeschäft besteht ein Widerrufsrecht des Verbrauchers auch dann, wenn es einen Kaufvertrag über ein Radarwarngerät zum Gegenstand hat, der eigentlich wegen Sittenwidrigkeit nichtig ist. Ein Ausschluss des Widerrufsrechts wegen unzulässiger Rechtsausübung komme nur bei besonderer Schutzbedürftigkeit des Unternehmers in Betracht. Diese sei aber abzulehnen, wenn beiden Parteien ein Verstoß gegen die guten Sitten zur Last falle.