ZAK: Gewinnspielsendungen verstoßen teilweise gegen Gewinnspielsatzung
Gespeichert von Prof. Dr. Marc Liesching am
Im Rahmen ihrer stichprobenartigen Auswertungen der Gewinnspielsendungen bei den privaten Fernsehsendern hat die Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) Bußgelder in einer Gesamthöhe von 95.000 Euro beschlossen. So muss der Sender DSF insgesamt 50.000 Euro zahlen, weil in vier Gewinnspielsendungen nach Ansicht der ZAK gegen mehrere Vorschriften der Gewinnspielsatzung verstoßen wurde, darunter gegen das Verbot der Irreführung und das Verbot der Vorspiegelung eines nicht vorhandenen Zeitdrucks.
Auch bei Kabel 1 (Quiz Time) wurden von der ZAK Verstöße gegen die Gewinnspielsatzung gesehen, etwa gegen das Verbot der Irreführung und des Aufbaus von falschem Zeitdruck. Die Direktoren der Landesmedienanstalten beschlossen insoweit ein Bußgeld in Höhe von 10.000 Euro. Schließlich wurden auch gegen Sat.1 Bußgelder in Höhe von insgesamt 30.000 Euro wegen drei beanstandeten Sendungen (Quiznight) ausgesprochen.
Die Gewinnspielsatzung war zuvor vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof nur teilweise als rechtskonform bestätigt worden. Die Landesmedienanstalten wollen indes mit den Worten des ZAK-Vorsitzenden Thomas Langheinrich "keinen Zweifel daran lassen, dass Verstöße gegen die Satzung im Sinne des Verbraucherschutzes weiterhin geahndet werden“.