Der anonymisierte Lebenslauf - ein Beitrag zu mehr Chancengleichheit?
Gespeichert von Prof. Dr. Markus Stoffels am
Neue Wege im Kampf gegen die Diskriminierung von Bewerbern um offene Stellen beschreitet jetzt die französische Regierung (vgl. den ausführlichen Bericht in der FAZ vom 12.11.2009, S. 11). Die Lösung setzt bei der Bewerbung und der durch sie eingeleiteten Auswahlentscheidung des Arbeitgebers an. Die Erfahrung lehrt, dass manche Bewerber schon bei der Vorauswahl scheitern, weil beim potenziellen Arbeitgeber der Name, die Adresse, das Geschlecht oder das Alter des Bewerbers Bedenken hervorrufen. Abhilfe verspricht man sich insoweit von anonymisierten Lebensläufen. Die Idee hierzu ist nicht ganz neu. Bereits vor vier Jahren hatte die damalige französische Regierung einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgestellt, der dann aber nicht realisiert worden ist. Nunmehr soll ein Testlauf auf freiwilliger Basis erfolgen. Die französische Regierung will das System in sechs Departments und in Paris testen. Rund hundert Unternehmen sollen bereits ihre Teilnahme zugesagt haben. Unternehmen wie etwa Axa sehen die Möglichkeit, sich mit einen anonymisierten Lebenslauf um Stellen - bei Axa als Versicherungsmakler - zu bewerben schon jetzt vor. Ein Axa-Sprecher beschreibt den Vorgang wie folgt: "So trifft die Personalabteilung erst einmal eine neutrale Vorauswahl. Die Anonymität wird natürlich aufgehoben, wenn Axa später den Bewerber näher kennenlernen will." Immerhin sieht das Unternehmen als greifbaren Erfolg, dass sich die Zahl der eingestellten Frauen in letzter Zeit erhöht habe. In Deutschland sind die Vorbehalte gegen einen anonymisierten Lebenslauf offenbar deutlich größer. Lediglich 17 Prozent der deutschen Personal- und Finanzmanager ziehen einen anonymisierten Lebenslauf vor. Dies ergab eine internationale Studie im Auftrag des Personaldienstleisters Robert Half Finance & Accounting. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verlangt eine solche Vorgehensweise nach h.M. nicht. Rechtlich noch nicht geklärt ist die Frage, ob sich ein Unternehmen, das um aussagekräftige Bewerbungen mit Lebenslauf bittet, dann aber einen anoynimisierten Lebenslauf erhält, diesen von vornherein unberücksichtigt lassen darf.