Hartz IV = geregeltes Einkommen
Gespeichert von Carsten Krumm am
Das OLG Koblenz hatte über eine Rechtsbeschwerde zu entscheiden gegen ein Urteil, in dem der Betroffene wegen Verstoßes gegen das FPersG verurteilt wurde. Es ging um eine Geldbuße von 1000 Euro - hier hätte der Tatrichter natürlich auch zu den wirtschaftlichen Verhältnissen des Betroffenen nähere Ausführungen machen müssen. § 17 OWiG erfordert dies. Hier war der Betroffene Halter von 4 LKW und wurde auch als solcher verurteilt, so dass man natürlich eigentlich davon ausgehen kann, dass ihn die Geldbuße wohl nicht überfordern wird. Das OLG Koblenz (NZV 2009, 573) hat aber entsprechend der herrschenden Rechtsprechung wegen der Verhängung einer Geldbuße von mehr als 250 Euro (bis dahin wird i.d.R. wegen § 17 Abs. 3 S. 2 OWiG eine nähere Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse nicht für erforderlich erachtet) von dem tatrichterlichen Urteil mehr erwartet, als bloß die zu findende Feststellung, der Betroffene habe "geregeltes" Einkommen. Wörtlich: "Die Feststellung, er habe ein geregeltes Einkommen, ist nichtssagend; sie trifft auch auf einen Empfänger von >Hartz IV< zu."