Falsche Wege im Bereich der Jugendkriminalität - SPD-Justiminister kritisieren Koalitionsvereinbarung
Gespeichert von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg am
Die sozialdemokratischen Justizminister und Senatoren der Länder Berlin, Bremen, Rheinland-Pfalz und Sachsen-Anhalt haben am 28.10.2009 in einer gemeinsamen Erklärung Kritik an der Koalitionsvereinbarung im Bereich Justiz geübt.
Unter anderem wird kritisiert, dass auf die drängenden Probleme im Bereich der Jugendkriminalität die Koalition die Lösung in Instrumenten suche, die von Wissenschaft und Praxis als untauglich angesehen würden. Wer glaube, mit der Erhöhung der Höchststrafe für Mord bei Jugendlichen auf 15 Jahre Straftaten verhindern zu können, verkenne die Realität. Wichtig sei vielmehr die Fokussierung auf den Aspekt der Prävention, um weitere Straftaten zu verhindern. Das erreiche man aber nicht durch die stetig wiederkehrende Forderungen nach schärferen Strafen. Die Instrumente, die das derzeitige Jugendstrafrecht biete, seien gut und ausreichend.
Im Bereich des Jugendstrafrechts ist es aus meiner Sicht richtig, noch viel mehr als bisher (sprich: differenzierter, wenn nicht sogar individualisiert) im präventiven Bereich anzusetzen. Aber das eine tun, heißt nicht unbedingt das andere zu lassen. Nachdem wissenschaftlich wohl weitgehend anerkannt ist, dass Freiheitsstrafen über 10 Jahre mit Blick auf den Erziehungsgedanken "nichts bringen", würde bei Feiheitsstrafen von bis zu 15 Jahren allerdings der Sicherungsgedanke durchschlagen und es müsste der bisher zentrale Gedanke des Jugendstrafrechts überdacht werden.